Teilnahmebedingungen

Schulwettbewerb „School Photo Challenge 2026“

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Veranstalter

Veranstalter des Fotowettbewerbs ist die
RINGFOTO GmbH & Co. KG
Benno-Strauß-Straße 39
90763 Fürth · Germany
Tel.: +49 911 6585-0
www.ringfoto.de
E-Mail: wettbewerb@imagingworld.de

Registergericht: Fürth HRA Nr. 7213
Persönlich haftende Gesellschaft: RINGFOTO Verwaltungs-GmbH
Registergericht: Fürth HRB Nr. 7854

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Teilnahmeberechtigung

(1) Teilnahmeberechtigt sind Schulklassen der Jahrgangsstufen 8–13 aus Nürnberg und der Region.

(2) Die Teilnahme erfolgt ausschließlich als Klassenprojekt über eine verantwortliche Lehrkraft.

(3) Die Teilnahme ist kostenlos.

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Teilnahme und Einreichung

(1) Die Teilnahme erfolgt durch Einreichung von Fotografien über die vorgesehene Upload-Plattform durch die Lehrkraft.

(2) Jede Klasse kann bis zu 3–4 Fotografien einreichen.

(3) Zugelassen sind ausschließlich selbst erstellte Fotografien.

(4) KI-generierte oder vollständig computergenerierte Bilder sind nicht zulässig.

(5) Einsendeschluss ist der 30.08.2026.

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Urheberrechte und Rechte Dritter

(1) Die Lehrkraft bestätigt stellvertretend für die teilnehmenden Schüler, dass die eingereichten Bilder eigenständig erstellt wurden.

(2) Es wird versichert, dass durch die Einreichung keine Rechte Dritter verletzt werden, insbesondere keine Urheber-, Marken- oder Persönlichkeitsrechte.

(3) Sind Personen auf den Bildern erkennbar abgebildet, ist sicherzustellen, dass entsprechende Einwilligungen vorliegen.

(4) Der Veranstalter wird von Ansprüchen Dritter freigestellt, die aus einer Verletzung dieser Verpflichtungen resultieren.

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Nutzungsrechte im Rahmen des Wettbewerbs

(1) Mit der Teilnahme räumen die Urheber dem Veranstalter das einfache, räumlich unbeschränkte und auf fünf Jahre nach Wettbewerbsende befristete Recht ein, die eingereichten Bilder im Zusammenhang mit dem Wettbewerb zu nutzen.

Dies umfasst insbesondere:
Ausstellung auf der Imaging World Messe
Veröffentlichung auf der Website und Wettbewerbsseite
Nutzung in Social Media (sofern Einwilligung vorliegt)
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Dokumentation des Wettbewerbs

(2) Eine darüberhinausgehende Nutzung erfolgt nicht ohne gesonderte Einwilligung.

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Minderjährige Teilnehmer / Einwilligung

(1) Da es sich um minderjährige Teilnehmer handelt, ist für eine Veröffentlichung der Bilder sowie für eine Teilnahme an der Ausstellung auf der Imaging World eine Einwilligung der Erziehungsberechtigten erforderlich.

(2) Diese Einwilligung muss erst im Falle einer Auswahl zur Ausstellung oder Teilnahme an der Imaging World eingeholt werden.

(3) Der Veranstalter stellt hierfür entsprechende Formulare zur Verfügung.

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Gewinnermittlung

(1) Die Auswahl der Gewinner erfolgt durch eine Jury.

(2) Die Entscheidung der Jury ist verbindlich.

(3) Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

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Preise

(1) Es werden insgesamt 3 Preise in Höhe von jeweils 3.000 € für Klassenausflüge vergeben.

(2) Die Gewinnerklassen werden zur Imaging World eingeladen und dort ausgezeichnet.

(3) Die Auszahlung erfolgt an die jeweilige Schule oder eine von der Schule benannte Stelle.

(4) Die Verwendung des Preisgeldes erfolgt im Rahmen schulischer Aktivitäten (z. B. Klassenausflug).

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Ausschluss vom Wettbewerb und Vorbehalt

(1) Der Veranstalter ist berechtigt, Teilnehmer vom Wettbewerb auszuschließen, wenn gegen diese Teilnahmebedingungen verstoßen wird oder der Wettbewerb in unzulässiger Weise beeinflusst wird.

(2) Der Veranstalter behält sich vor, den Wettbewerb aus wichtigen, vom Veranstalter nicht zu vertretenden Gründen anzupassen oder vorzeitig zu beenden, sofern eine ordnungsgemäße Durchführung nicht gewährleistet werden kann.